GLOBAL ENERGIEBERATUNG

Ermittlung des Verkehrswert

Verkehrswert

Im BauGB wird der Verkehrswert im Paragraph § 194 wie folgt definiert:

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Wir sind dazu berichtigt diesen Verkehrswert nach den gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln und freuen uns auf Ihre Anfragen!
Wir reagieren umgehend!